Bekanntmachung: Einleiten gesammelter Abwässer durch den Markt Rohr i. NB - Auslegung des Bescheides zur geänderten Schmutzwasserbeseitigung

24. März 2021: Bekanntmachung: Einleiten gesammelter Abwässer durch den Markt Rohr i. NB - Auslegung des Bescheides zur geänderten Schmutzwasserbeseitigung

44-641-RO 14

Wasserrecht;
Einleiten gesammelter Abwässer in den Rohrbach durch das KMR – Kommunalunter-nehmen des Marktes Rohr i. NB (KMR);
hier: Antrag auf Änderung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis bezüglich der Schmutzfrachtberechnung für das Einleiten von Mischwasser über Entlastungsbauwerke


Bekanntmachung

Für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage sowie das Einleiten von Mischwasser über die örtlichen Entlastungsbauwerke wurde dem KMR – Kommunalunternehmen des Marktes Rohr in Niederbayern mit Bescheid vom 16.10.2008, geändert mit den Bescheiden vom 20.04.2010 und vom 19.07.2011 (jeweils Nr. V2-641-RO 14), eine gehobene wasser-rechtliche Erlaubnis erteilt.

Das KMR – Kommunalunternehmen des Marktes Rohr in Niederbayern, als Betreiber der kommunalen Abwasseranlagen, beantragt für die Benutzung des Rohrbaches durch das Ein-leiten von Mischwasser über die örtlichen Entlastungsbauwerke, mit Vorlage der Antragsunterlagen vom 09.08.2019 (erstellt vom Ingenieurbüro ferstl ingenieurgesellschaft mbH, Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut) und Schreiben vom 17.12.2019, die Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Das Landratsamt Kelheim hat die geplanten betrieblichen Änderungen mit Bescheid vom 21.01.2021 (Nr. 44-641- RO 14) genehmigt.

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 21.01.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegen im Zeitraum vom Dienstag, den 06.04.2021 bis zum Montag, den, 19.04.2021 beim KMR – Kommunalunternehmen des Marktes Rohr in Niederbayern, Marienplatz 1, 93352 Rohr i. NB, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 21.01.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die damit genehmigten Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (gemäß Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 21.01.2021 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 12.03.2021
Landratsamt:

Ferch
Regierungsrat