Bekanntmachung: Durchführung einer Online-Konsultation zur Ausweisung eines Heilquellenschutzgebietes in Bad Abbach

16. April 2021: Bekanntmachung: Durchführung einer Online-Konsultation zur Ausweisung eines Heilquellenschutzgebietes in Bad Abbach

44-642-C 7

Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zur Ausweisung eines Heilquellenschutzgebietes für den Schwefelwasserbrunnen HB 1 des Asklepios Klinikum Bad Abbach

Das Asklepios Klinikum Bad Abbach hat unter Beifügung von Planunterlagen die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für den Schwefelwasserbrunnen HB 1 in Bad Abbach beantragt und hierfür einen neuen Schutzgebietsvorschlag vorgelegt. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, haben im Zeitraum 10.02.2020 bis 09.03.2020 beim Landratsamt Kelheim und beim Markt Bad Abbach öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.


Bekanntmachung


1. Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird in o.g. Verfahren eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID 19 – Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben. Zu diesen Belangen zählen neben subjektiven Rechtspositionen auch wirtschaftliche, ökologische, soziale, kulturelle, ideelle oder sonstige anerkennenswerte eigene Interessen.

3. Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Planungsunterlagen zum Schutzgebietsvorschlag, Zusammenfassung vorgebrachter Einwendungen und der fachlichen Stellungnahme zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom 01.05.2021 bis 22.05.2021 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 19.05.2021 per E-Mail unter wasserrecht@landratsamt-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 01.05.2021 bis einschließlich 05.06.2021 per E-Mail unter wasserrecht@landratsamt-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Überschwemmungsgebiet berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.


Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) bereitgestellt.


Kelheim, den 09.04.2021
Landratsamt


Ferch
Regierungsrat