Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 06.11.2019

19. November 2019: Wasserrecht; Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach

Der Gemeinde Attenhofen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Kelheim vom 20.06.2018, Nr. 44-641-AT 3, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach, erteilt.

Unter Vorlage einer Entwurfsplanung vom März 2019 hat die Gemeinde Attenhofen für weitere Einleitungen von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Wirtsleit´n“ und dem Ausbau der Spitzauer Straße in Walkertshofen in den Wangenbacher Bach, die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens beantragt.

Die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen vom 16.09.2019 bis 15.10.2019 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg und beim Landratsamt Kelheim öffentlich aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben. 

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin 

am Mittwoch, 11. Dezember 2019, Beginn 9:30 Uhr
im Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, Besprechungsraum 03.50 (3. OG) 

mit dem Träger des Vorhabens, den beteiligten Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, mündlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Berechtigten, die Vertreter des Antragstellers, die beteiligten Behörden sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. 

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.

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