Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Kelheim - Landratsamt erlässt Allgemeinverfügungen

17. Juli 2018: Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Kelheim - Landratsamt erlässt Allgemeinverfügungen

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Kelheim

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügungen

In den Gemeinden Saal an der Donau und Bad Abbach  wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Zur Bekämpfung dieser Bienenseuche hat das Landratsamt Kelheim zwei Allgemeinverfügungen nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Bienenseuchen-Verordnung erlassen. In beiden betroffenen Bereichen wurden um die Standorte der betroffenen Bienenstände Sperrbezirke eingerichtet, für die besondere Vorschriften gelten.

Die Lage der Sperrbezirke ist folgenden Karten zu entnehmen.

Sperrbezirk in Saal an der Donau:

Sperrbezirk Bad Abbach:

Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke in diesen Gebieten liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt Kelheim, Veterinäramt, zu melden – Telefon 09441 207-7100. In der Bienenseuchenverordnung ist für diesen Fall, unter anderem festgelegt, dass bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet nicht von ihrem Standort entfernt werden dürfen.

So lange die Allgemeinverfügungen in Kraft sind, dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Bei Bienenstöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass diese bienendicht verschlossen sind. Von der Tierseuche sind die ausgewachsenen Bienen nicht betroffen, sondern die Larven. Die Seuche, die auch Bienen-Pest genannt wird, kann daher zum Absterben ganzer Bienenvölker führen.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die befallenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind. Rechtsgrundlagen für die Allgemeinverfügung sind das Tiergesundheitsgesetz und die Bienenseuchen-Verordnung.

Von Seiten des Veterinäramts wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass keine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig zu befürchten ist.

Sobald die Amerikanische Faulbrut erloschen ist, werden die angeordneten Schutzmaßnahmen in den jeweiligen Bereichen aufgehoben.
Weitere Informationen finden sie unter:

Link zur Allgemeinverfügung Sperrbezirk Saal
Link zur Allgemeinverfügung Sperrbezirk Bad Abbach

Bei Fragen zum Thema steht das Veterinäramt Kelheim unter der Telefonnummer:
09441 2077100 gerne zur Verfügung.