Amnestieregelung für Waffenbesitzer – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und von illegaler Munition nur noch bis zum 1. Juli 2018 möglich

07. Juni 2018: Amnestieregelung für Waffenbesitzer – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und von illegaler Munition nur noch bis zum 1. Juli 2018 möglich

Amnestieregelung für Waffenbesitzer – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und von illegaler Munition nur noch bis zum 1. Juli 2018 möglich


Das Landratsamt Kelheim weist darauf hin, dass eine straffreie Abgabe von illegalen Waffen und von illegaler Munition nur noch bis spätestens 1. Juli 2018 möglich ist.

Die Amnestieregelung gilt für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung am 6. Juli 2017 Waffen oder Munition unerlaubt besessen haben und bei denen wegen des unerlaubten Besitzes noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde bzw. der Verstoß zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht entdeckt war. Die Strafverzichtsregelung greift zudem nur bei einer Abgabe der Gegenstände bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle und nicht bei einer Überlassung an Berechtigte oder einer Unbrauchbarmachung.

Waffen und Munition, die unerlaubt im Besitz sind, können beim Landratsamt Kelheim in der Dienststelle Hemauer Straße 48, Zi. Nr. 105 oder bei den Polizeiinspektionen Kelheim und Mainburg abgegeben werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Bei der Abgabe muss der Transport zur zuständigen Behörde bzw. Polizeidienststelle auf dem direkten Weg erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Waffen entladen sind. Der Transport in verschlossenen Behältnissen wird empfohlen.

Für Auskünfte und weitere Informationen sind die zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Kelheim unter der Telefonnummer 09441/207-3115 vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.