Amnestieregelung für unberechtigte Waffenbesitzer – straffreie Abgabe von illegalen Waffen und von illegaler Munition noch bis zum 1. Juli 2018 möglich

19. März 2018: Gemäß den waffenrechtlichen Regelungen ist eine straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition im Rahmen der Amnestie noch bis spätestens 1. Juli 2018 möglich.

Vorrangiges Ziel der Amnestie ist es, die Zahl der illegalen Waffen zu reduzieren.

Die Regelung richtet sich an alle Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Amnestieregelung am 6. Juli 2017 unerlaubt Waffen oder Munition besessen haben und bei denen wegen des unerlaubten Besitzes noch kein Strafverfahren eingeleitet wurde bzw. der Verstoß zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht entdeckt war. Die Strafverzichtsregelung greift zudem nur bei der Abgabe der Gegenstände bei der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle und nicht bei einer Überlassung an Berechtigte oder einer Unbrauchbarmachung der Gegenstände.

Im Landkreis Kelheim können Waffen und Munition, die unerlaubt im Besitz sind, beim Landratsamt Kelheim in der Dienststelle Hemauer Straße 48, Zi. Nr. 105 oder bei den Polizeiinspektionen Kelheim und Mainburg abgegeben werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Bei Abgabe muss der Transport zur zuständigen Behörde bzw. Polizeidienststelle auf dem direkten Weg erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Waffen entladen sind. Der Transport in verschlossenen Behältnissen wird empfohlen.

Für Auskünfte und weitere Informationen sind die zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Kelheim unter der Telefonnummer 09441/207-3115 vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.