Allgemeine Informationen zur Landrats- und Kreistagswahl am Sonntag, den 15. März 2020

12. März 2020: Allgemeine Informationen zur Landrats- und Kreistagswahl am Sonntag, den 15. März 2020

Kommunalwahlen 2020;
Landrats- und Kreistagswahl am 15.03.2020

Allgemeine Informationen:

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2020 werden die Gemeinde-, Marktgemeinde- und Stadtratsmitglieder, die Kreisräte, die Ersten Bürgermeister und der Landrat neugewählt.
Im Landkreis Kelheim findet an diesem Tag erstmals seit 1984 die Landratswahl zusammen mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt, da der Landrat bisher - zuletzt im Jahr 2016 - außerturnusmäßig gewählt wurde. Nur in der Stadt Abensberg findet am 15. März 2020 keine Bürgermeisterwahl statt, sondern erst außerturnusmäßig 2023.

Der Kreisausschuss hat Frau Astrid Heuberger zur Landkreiswahlleiterin und Herrn Franz Sixt zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter berufen. Die Landkreiswahlleiterin ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl zuständig; hierunter fallen z. B. die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge, die ordnungsgemäße Erstellung und Verteilung der Stimmzettel und die Zusammenstellung der von den Gemeinden gemeldeten Wahlergebnisse für die Landrats- und Kreistagswahl.

In ihrer Funktion als Landkreiswahlleiterin führt Frau Heuberger auch den Vorsitz im Wahlausschuss, welcher über die Zulassung der Wahlvorschläge beschließt und das endgültige Ergebnis der Landrats- und Kreistagswahl feststellt. Neben der Vorsitzenden besteht der Wahlausschuss aus vier stimmberechtigten Beisitzern, welche aus den Parteien und Wählergruppen nach der Reihenfolge ihrer in der letzten Kreistagswahl erreichten Stimmenzahlen ausgewählt werden.

Sofern für die Wahl des Landrats kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses/einer Stichwahl für die Wahl des Landrats am Montag, den 16. März 2020 um 17:00 Uhr statt. Sofern einer der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, entfällt diese Sitzung und die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl findet zusammen mit der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl am Dienstag, den 31. März 2020, 14:00 Uhr im Besprechungsraum O3.50 des Landratsamtes Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim statt.


Weitere Informationen zur Landrats- und Kreistagswahl wie z. B. Bekanntmachungen oder eine PDF-Datei des Stimmzettels finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis - Wahlen – Kreistagswahl am 15. März 2020 bzw. Landratswahl am 15. März 2020“.

Hinweis: Die Stimmzettel werden Organisationen für Sehbehinderte zur Erstellung von Schablonen zur Verfügung gestellt, wir bitten die Organisationen sich hierzu bei uns zu melden.

Wann ist die Wahl?

Die allgemeinen Kommunalwahlen (Landrats- und Kreistagswahl, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl) finden am Sonntag, den 15. März 2020 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht besitzen alle Unionsbürger (das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gehören seit dem 01.02.2020 nicht mehr zu den Mitgliedsstaaten der EU), die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass man in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist bzw. einen Wahlschein besitzt.
Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird immer dort vermutet, wo die Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Wer innerhalb eines Jahres nach Wegzug wieder in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit dem Zuzug erneut wahlberechtigt.
Im Landkreis Kelheim sind ca. 96.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Wie wähle ich?

Gewählt werden darf nur in dem Stimmbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde bzw. durch Briefwahl. Im Landkreis Kelheim sind insgesamt 151 Stimmbezirke und 122 Briefwahlvorstände eingerichtet.

Da die Angabe von Gründen bei der Briefwahl entfallen ist, kann jedermann Briefwahlunterlagen bei seiner Wohnsitzgemeinde beantragen. Bei der Landrats- und Kreistagswahl kann mit dem Wahlschein in jedem Stimmbezirk im Landkreis Kelheim gewählt werden; dies gilt jedoch nicht für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch mit dem Wahlschein versandt. Diese dürfen auch von jedem Wahlberechtigten nach Vorlage einer Vollmacht in der Gemeinde abgeholt werden; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Wahlberechtigte vertreten.
Die reguläre Antragsfrist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 13.03.2020, um 15:00 Uhr.

Bei der Kreistagswahl hat jeder Wähler 60 Stimmen. Es gibt bei der Kreistagswahl am 15.03.2020 insgesamt zehn Listen mit 528 Kandidaten, darunter 169 Frauen und 359 Männer.

Ein Wahlvorschlag kann als Ganzes angenommen werden (sog. Listenkreuz), es können aber auch nur Einzelstimmen (höchstens drei je Bewerber, sog. Häufeln oder Kumulieren) an die Kandidaten vergeben werden. Es ist auch möglich, das Listenkreuz und die Einzelstimmvergabe zu kombinieren. Dabei gilt, dass grundsätzlich zuerst die Einzelstimmen zu berücksichtigen sind, alle restlichen noch nicht vergebenen Stimmen kommen dann den Bewerbern der angekreuzten Liste zugute (in der Reihenfolge der Listenplatzierung). Es können aber auch nur Einzelstimmen für Bewerber auf verschiedenen Listen vergeben werden (= sog. Panaschieren).

Wer darf zur Wahl antreten und wer ist gewählt?

Zur Kreistagswahl antreten dürfen alle Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das passive Wahlrecht orientiert sich folglich nicht mehr am Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verlieren britische Staatsangehörige die Wählbarkeit für das Amt des Kreisrats. Auf die Wählbarkeit für das Amt eines Landrats wirkt sich der Austritt dagegen nicht aus, da hier nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wählbar sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen außerdem in einer sogenannten Aufstellungs- oder Delegiertenversammlung von einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl aufgestellt werden.
Zum Landrat gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am 29.03.2020 eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Das System der Annahme der Wahl wurde grundlegend geändert. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses ablehnt. Zu einer Verständigung der gewählten Person kommt es nur noch bei Mehrheitswahlen oder dem/der Listennachfolgerin. Die Bewerber können ohne Angabe von Gründen bereits die Annahme der Wahl ablehnen oder das angetretene Amt wieder niederlegen.

Bis einschließlich 2008 war für die Verteilung der Sitze das Verfahren nach d`Hondt anzuwenden; bei den allgemeinen Kommunalwahlen 2014 erfolgte dann der Wechsel zum Verfahren nach Hare/Niemeyer. Nun tritt ein erneuter Wechsel ein; bei der Kommunalwahl 2020 erfolgt die Sitzverteilung im Kreistag erstmals nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Die Berechnung erfolgt wie bei d`Hondt, jedoch werden nur die ungeraden Zahlen zur Teilung herangezogen.

Aktuelle Informationen über die Wahlergebnisse:

Auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Bürgermeisterwahlen“ erhalten Sie am Wahlabend Informationen zu den Bürgermeisterwahlen und unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Landratswahlen“ erhalten Sie am Wahlabend Informationen zu der Landratswahl.

Mit der Bekanntgabe erster Ergebnisse der Gemeinderats-, Stadtrats-, Marktgemeinderats- und Kreistagswahlen ist am Sonntagabend aus dem Landratsamt nicht zu rechnen; wir bitten deshalb von etwaigen Anfragen abzusehen.
Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird voraussichtlich erst am Mittwoch, den 18. März 2020 vorliegen. Dieses vorläufige Ergebnis ist ebenfalls auf der Landkreishomepage unter der Unterrubrik „Wahlen – Kreistagswahlen“ abrufbar.

Weitere Informationen zur Wahl bzw. Broschüren finden Sie auch jederzeit unter:

Wahlflyer StMi:

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/wahlen/wahlflyer_des_stmi.pdf

Wahlflyer BLZ:

https://www.blz.bayern.de/meldung/kommunalwahlbroschuere-2020.html

Informationen des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php