Öffentlicher Personennahverkehr, Mobilität - Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK)


  • Aktuelles

    Wichtige Meldungen zum Thema "Mobilität" im Landkreis Kelheim.


Gut zu wissen –

wichtige Fragen zur Personenbeförderung:

Wann ist ein Bus überfüllt?
Für Busse gibt es, wie für alle auf deutschen Straßen zugelassenen Fahrzeuge, Vorgaben zur maximalen Beladungsgrenze. Das schließt auch das Gewicht der Passagiere mit ein. Überladene oder überfüllte Busse können eine Gefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Diese sind zusätzlich zu den Vorschriften des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) einzuhalten.

Die Anzahl der Fahrgäste, die maximal transportiert werden dürfen, ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) festgehalten. Hier ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Busses vermerkt. Laut §21 der Straßenverkehrsordnung dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Für sogenannte “Kraftomnibusse” (also die typischen Busse, die den ÖPNV oder Nahverkehr ermöglichen) gibt es eine wichtige Ergänzung. Laut § 22 BOKraft sind auch Stehplätze erlaubt, wenn die Busse im Linienverkehr zum Einsatz kommen. Umgekehrt heißt das: Bei Reisebussen im Fernverkehr müssen alle Fahrgäste sitzen.

Damit die maximale Fahrgastanzahl für jeden schnell ersichtlich ist, sind Aufkleber in der Nähe des Fahrersitzes angebracht. Sie geben an, über wie viele Steh-, Sitz- und Rollstuhlplätze das Fahrzeug verfügt. Zum zulässigen Gesamtgewicht werden hier jedoch keine Angaben gemacht. Dieses müssen die Fahrzeugführer im Auge behalten. Es kommt neben Sitz- und Stehplätzen auf die Anzahl an Achsen und der Achslast ab.

Ein Bus ist somit erst dann überfüllt, wenn mehr Fahrgäste im Bus sind, als die Anzahl für die der Bus zugelassen ist!


Wie viele Personen dürfen in einem Bus transportiert werden?
In Bussen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sitz- und Stehplätze zugelassen sind. Die Aufgliederung in Sitz- und Stehplätze ist in der Regel ebenfalls dem Schild vorne in Bus zu entnehmen.


Sind bei der Beförderung von Personen im ÖPNV auch Stehplätze zulässig?
Ja, nach §22 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind Stehplätze zulässig, wenn der Bus im Linienverkehr eingesetzt wird (s.a. § 34 a Abs. 1 StVZO). Dies trifft auf die überwiegende Mehrzahl aller im Landkreis transportierten Schüler zu.

Wenn zu befördernde Personen stehen und dabei nicht mehr ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind, ist die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf 60 km/h begrenzt.


Weshalb gibt es keine Sitzplatzgarantie?
In Bussen des öffentlichen Linienverkehrs (Regelfall im Landkreis) sind Stehplätze vorgesehen. Aus Kapazitäts- und Kostengründen ist es leider nicht möglich, jedem Schüler einen Sitzplatz zu garantieren. Für jeden zusätzlichen Bus auf der Linie wären jährlich hohe fünfstellige Beträge zu zahlen. Die zusätzlichen Fahrzeuge würden nur am Morgen und Mittag für relativ kurze Zeit benötigt. Ansonsten sind diese nicht einsetzbar. Ferner ist auch kein entsprechendes zusätzliches Fahrpersonal verfügbar.

Würde eine Sitzplatzgarantie gewährt, soweit dies in der Praxis wegen der schwankenden Schülerzahlen überhaupt möglich wäre, würden auf die Aufgabenträger (Landkreis, Gemeinde) erhebliche Mehrkosten zukommen.

Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass man meist stehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf.


Ist der Transport im ÖPNV sicher?
Statistisch gesehen ist die Fahrt im ÖPNV Bus im Vergleich zum Fahrrad, Mitfahrt im PKW oder Fußweg laut Schulwegunfallstatistik am sichersten.

Auch technisch werden die Fahrzeuge im Linien-/Schulbusverkehr regelmäßig überprüft. Dies beinhaltet:
- Jährlich zu einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV)
- Vierteljährlich zur Zwischenuntersuchung
- Jährlich zur Bremssonderuntersuchung
- Jährlich zur Untersuchung des Tachographen

Neben der regelmäßigen technischen Überprüfung der Busse muss auch das Fahrpersonal eine umfangreiche Ausbildung und eine anspruchsvolle Prüfung ablegen. Zuvor werden sie auf ihre Eignung medizinisch und psychologisch geprüft. Alle 5 Jahre müssen sie sich einer gesundheitlichen Überprüfung unterziehen. Seit 2009 sind für das Fahrpersonal jährliche Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgeschrieben.


Was ist zu tun, wenn der Bus überfüllt ist?
Wenn Sie feststellen, dass der Bus überfüllt ist oder es sonstige Probleme bei der Beförderung gibt, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Verkehrsunternehmer.
Für die VLK Linien im Landkreis Kelheim übernimmt die RBO Regionalbus Ostbayern die Geschäftsführung: Tel.: 0941 6000-121

Sperrungen und Umleitungen

VLK-Linien 10, 39, 55
Gültigkeit 02.05. - 03.11.2023
Ort der Sperrung St. Johann bei Train, Abensbrücke
Ersatzhaltestelle Die Haltestelle Train, Herrnstr. kann nicht bedient werden. Ersatzhaltestellen werden eingerichtet in Train, Herrnstr. an der Abzw. zum Zehentstadl (betroffene Linien siehe "Details") und Neukirchen Abzw.
Die Haltestelle St. Johann, Abensberger Str. kann nicht bedient werden. Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle St. Johann, Mainburger Str.
Details Bei folgenden Fahrten wird die Ersatzhaltestelle Abzw. Zehentstadl bedient:
VLK 10 Richtung Mainburg: bei allen Fahrten.
VLK 10 Richtung Kelheim: Montag - Freitag: Fahrten um 05:53, 07:40, 10:36, 10:40 Uhr ab Mainburg, Samstag: Fahrt 15:35 Uhr ab Mainburg
VLK 39: Fahrt 13:10 Uhr ab Abensberg, Realschule
VLK 55: alle Fahrten

Aufgaben / Dienstleistungen

Unsere Fahrpläne sind unter "Formulare und weiterführende Infos" (siehe unten) online abrufbar. 

Weitere Online-Auskünfte erhalten Sie zudem unter:  

Bitte beachten: Nicht enthalten in diesen Fahrplanauskunftssystemen sind die Linien mit den VLK-Nrn. 60-68, 70-71, 80-87, 100.

Zusätzlich stehen Ihnen die linienbezogenen Einzelfahrpläne im handlichen Faltformat zur Verfügung. Sie können die Fahrpläne telefonisch anfordern unter 09441/207-3525.

Formulare und weiterführende Infos

Die Lage der Haltestellen können unter www.bayerninfo.de ersehen werden.

Keine Gewähr hinsichtlich der Aktualität! Informationen zur Aktualität bitte beim Anbieter (Zentralstelle Verkehrsmanagement
Landesbaudirektion Bayern) erfragen.

Aufgaben / Dienstleistungen

  • VLK-Tarif

Die Verkehrsunternehmen der VLK-Linien 1-10, 12-13, 17, 28, 34-59 sind zu einer Tarifgemeinschaft (VLK-Süd) zusammengeschlossen, deren Betriebsführer die RBO GmbH Regensburg ist. Für diese Linien gilt der VLK-Tarif.

Informationen des BayernPortals
Schulbusbegleiterdienst und Schulbuslotsendienst

Wer mit der Nutzung einer Mitfahrmöglichkeit etwas Gutes für die Umwelt tun möchte, findet über die Internetplattform www.flinc.org die passende Fahrgemeinschaft. Auf www.flinc.org werden die zur Verfügung stehenden Mitfahrmöglichkeiten des aktuellen Tages dargestellt - gut geeignet für spontane Fahrten.

Die kostenlose App gibt Auskunft über alle Bus- und Bahnverbindungen, sowohl in der Heimatregion als auch in ganz Deutschland. Sie ist einfach zu bedienen und hält für den Fahrgast viele nützliche Funktionen bereit.

Der Landkreis Kelheim ist in Wohin·Du·Willst regionalisiert dargestellt. Im Menü kann die Regions-Version ausgewählt werden und auf Wunsch erscheinen die wichtigsten Neuigkeiten der Heimatregion ganz einfach per Push-Nachricht auf dem Smartphone.

Ab jetzt ist in allen Regionen Deutschlands punktgenaues Reisen von Adresse zu Adresse möglich. Egal ob Ortswahl auf der Karte oder durch Eingabe der ganz persönlichen Wunschstation – Wohin·Du·Willst hat die passende Verbindung zum Ziel.

In Echtzeit wird stets aktuell angezeigt, ob Bus oder Bahn pünktlich sind. Sollte es zu einer Verspätung kommen, berechnet die App automatisch die neue Ankunftszeit. 
Im Linienverlauf kann der Fahrgast auf der Karte sehen, wo sich zum Beispiel der Bus gerade befindet. Auf der Karte werden außerdem die Haltestellen angezeigt, an denen der Fahrgast ein- und aussteigt bzw. wo er gegebenenfalls umsteigen muss. 
Regelmäßige Fahrten können gespeichert und per Knopfdruck aktualisiert werden. Gespeicherte Fahrten können auch abgerufen werden, wenn gerade keine Internetverbindung besteht.

Mit der APP Wohin·Du·Willst können Sie Ihre Fahrten also bestmöglich planen.  Einfach, schnell und immer aktuell. Unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden, haben Sie mit der kostenlosen Wohin·Du·Willst-App für iOS und Android sämtliche Verkehrsverbindungen - von Bussen über Züge bis hin zu Bedarfsverkehren oder einer Mitfahrgelegenheit - stets griffbereit.

Informationen über weitere nützliche Funktionen und den Download-Link erhalten Sie unter www.wohin-du-willst.de. 

Die Sicherheit auf dem Schulweg besitzt für den Landkreis Kelheim oberste Priorität. Um den Schülerinnen und Schülern die richtige Verhaltensweise auf dem Schulweg und auch im Bus aufzeigen zu können, wird im Landkreis Kelheim seit dem Jahr 2007 ein Verkehrssicherheitstraining an allen weiterführenden Schulen durchgeführt. 

Dieses für die 5. Jahrgangsstufe installierte Verkehrssicherheitstraining ist zwischenzeitlich ein fester Bestandteil des Unterrichts und wird jedes Jahr von der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK) organisiert und zusammen mit der RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, den jeweiligen Schulleitern, der Kreisverkehrswacht Kelheim und den Gebietsverkehrswachten Mainburg und Riedenburg an folgenden Schulen im Landkreis Kelheim durchgeführt:

  • Abensberg:  Staatliche Realschule und Staatliche Wirtschaftsschule
  • Kelheim: Donau-Gymnasium
  • Mainburg: Gabelsberger-Gymnasium, Staatliche Realschule und Hallertauer Mittelschule
  • Riedenburg: Staatliche Realschule und Mädchenrealschule St. Anna
  • Rohr: Johannes Nepomuk-Gymnasium

Ziel des Praxistrainings ist, die Schüler auf Gefahrenquellen beim Busfahren hinzuweisen und ihnen die richtigen Verhaltensweisen an der Haltestelle, beim Einsteigen und während der Fahrt aufzuzeigen. 
Das Training ist gegliedert in einen theoretischen Teil (Filmvorführung und anschließende Diskussion über die gezeigten Gefahrenquellen) und einen praktischen Teil (im Bus werden den Schülern verschiedene Gefahrensituationen anschaulich aufgezeigt und das richtige Verhalten trainiert.

Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Bus- und Bahnverkehr im Landkreis Kelheim:

Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK)
Dienststelle des Landratsamtes im Donaupark 13 in 93309 Kelheim

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Wir beraten Sie gerne:
09441 / 207-3525 
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr

Nachdem das Bayerische Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (BayÖPNVG) am 1.1.1994 in Kraft getreten ist, hat der Landkreis Kelheim noch im selben Jahr die den neuen Zuständigkeiten entspringende Herausforderung angenommen.

1996 wurde die VLK installiert, die als Koordinierungsstelle des Landkreises den Öffentlichen Personennahverkehr plant, Verhandlungsgespräche mit den Verkehrsunternehmen führt und Zuschussverträge abschließt.
Sie befindet sich in der Außenstelle des Landratsamtes und besteht aus den Mitarbeitern der Stabsstelle S5 innerhalb des Amtes.

Entscheidungsträger ist der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Personennahverkehrs und kommunale Verkehrsplanung, welcher die Vorgaben für die Verwaltung zur Umsetzung liefert.

Finden Sie Informationen über den Freizeitbus hier!

Klicken Sie auf Autonomen Fahren für weitere Informationen.

Ihr Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Grüttner, Stefan
Stabsstellenleiter
09441/207-3523 09441/207-3560 DP O3.28
Taps, Tanja
Stv. Stabsstellenleiterin
09441/207-3539 09441/207-3560 DP O3.27
Braun, Inge
Stv. Stabsstellenleiterin
09441/207-3520 09441/207-3560 DP O3.11
Gottswinter, Anna
Sachbearbeiterin
09441/207-3527 09441/207-3560 DP 03.25
Kreuzpaintner, Carola
Sachbearbeiterin
09441/207-3522 09441/207-3560 DP O3.26
Mursch, Claudia
Sachbearbeiterin
09441/207-3528 09441/207-3560 DP O3.09
König, Stefanie
Sachbearbeiterin
09441/207-3529 09441/207-3560 DP 03.13
Müller, Rudolph
Sachbearbeiter
09441/207-3538 09441/207-3560 DP O3.23
Ahmetovic, Adela
Sachbearbeiterin
09441/207-3541 09441/207-3560 DP O3.26
Krammel, Alicia
Sachbearbeiterin
09441/207-3537 09441/207-3560 DP O3.25
Schwindl, Anna
Sachbearbeiterin
09441/207-3524 09441/207-3560 DP O3.14
Vega Tuez de Schneider, Ana
Sachbearbeiterin
09441/207-3540 09441/207-3560 DP O3.27

Anschrift

VLK

AdresseVLK
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-3525
Fax: 09441/207-3560
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

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