Vollzug des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann beantragt werden für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung liegen (z. B. Handwerksmeister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt).
Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten AFBG Digital. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung erhalten Sie auf den Seiten der IHK.