Marke Landkreis Kelheim

Vollzug des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFGB)

Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann beantragt werden für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung liegen (z.B. Handwerksmeister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt).
Die Antragsformulare können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert oder unter dem nachstehenden Link zum Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgedruckt werden.
Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung erhalten Sie auf den Seiten der IHK.