Marke Landkreis Kelheim

Vollzug des Bayer. Abgrabungsgesetzes

Die Durchführung einer Abgrabung bedarf der Genehmigung durch die Untere Abgrabungsbehörde. Abgrabungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden. Dieses Gesetz gilt für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (z. B. Sand oder Kies) und sonstige Abgrabungen einschließlich der Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, sowie der dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäude und Nebenanlagen.

Trockenabbau:

Ihre Ansprechpartner für Trockenabbauten im nördlichen Landkreis (Bad Abbach, Essing, Hausen, Herrngiersdorf, lhrlerstein, Kelheim, Langquaid, Neustadt a.d.Donau, Painten, Riedenburg, Rohr in Niederbayern, Saal an der Donau, Teugn): Frau Priller und Frau Mirbeth

Ihre Ansprechpartner für Trockenabbauten im südlichen Landkreis (Abensberg, Aiglsbach, Biburg, Eisendorf, Kirchdorf, Mainburg, Siegenburg, Train, Wildenberg, Volkenschwand): Herr Scheller und Frau Mirbeth

Nassabbau:

Bei Nassabbauten wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 44 - Wasserrecht, staatliches Abfallrecht, Bodenschutzrecht.

Aufgaben und Dienstleistungen