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Vollzug des Abwasserabgabenrechts

Seit 1981 verpflichtet das Abwasserabgabengesetz des Bundes die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abwasserabgabe zu erheben. Das Bayer. Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften regeln die Einzelheiten. Die Abwasserabgabe tritt als zusätzliches Instrument neben die wasserrechtlichen Vorschriften, um einen wirksamen Gewässerschutz zu erreichen.