Staatliches Abfallrecht
Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG, des BayAbfG und des hierzu ergangenen untergesetzlichen Regelwerks, soweit hierzu die Kreisverwaltungsbehörde zuständig ist.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Abbrüche und Rückbau von Gebäuden
- Anzeigeverfahren für Sammlungen nach § 18 KrWG
- Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG
- Beseitigung wilder Müllablagerungen und Autowracks
- Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG
- Verwertung von RC-Material
- Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Bayer. Klärschlammnetz
- Vollzug der Verordnung über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen außerh. zugel. Beseitigungsanlagen
- Vergabe einer Abfallerzeugernummer
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Abfall - Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
AbfW017
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Abfall - Anzeige nach § 18 KrWG gewerbliche Sammlung (Antrag)
AbfW015
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Abfall - Anzeige nach § 18 KrWG gemeinnützige Sammlung (Antrag)
AbfW016
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Abfall - Anzeige nach § 53 KrWG (Antrag)
AbfW013
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Abfall - Abfallerzeugernummer (Antrag)
AbfW010
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Abfall - Anzeige des Verbrennens strohiger Abfälle (Antrag)
AbfW008
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Abfall - Erlaubnis nach § 54 KrWG (Antrag)
AbfW014