Marke Landkreis Kelheim

Staatliches Versicherungsamt

Gem. §§ 91 ff SGB IV in Verbindung mit der Verordnung mit Versicherungsämter in Bayern vom 20.7.1972 (GVBl S.335) besteht beim Landratsamt ein Staatliches Versicherungsamt.

Zuständigkeit:

  • Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenvernehmungen
  • Entgegennahme von Anträgen
  • Erteilung von Auskünften
  • Verteilung von Formularen und allgemeinem Informationsmaterial an die Gemeinden
  • Weiterleiten von Rentenversicherungsanträgen der Gemeindeverwaltungen