Marke Landkreis Kelheim

Wahlen

Das Sachgebiet 21 - Kommunalrecht ist zuständig für den Vollzug der Wahlgesetze (mit Ausnahme der Sozialwahlen). Hierunter fällt die Vorbereitung und die Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen, von Landrats- und Kreistagswahlen sowie von Volksbegehren und Volksentscheiden. Darüber hinaus obliegt ihm die rechtsaufsichtliche Prüfung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen.