Marke Landkreis Kelheim

Rechtsbehelfsverfahren

Ein Widerspruchsverfahren gibt es im Baurecht seit 1. Juli 2007 nicht mehr.
Wir führen seither nur noch die Verfahren für den vorläufigen Rechtschutz nach § 80 a Abs. 5 VwGO die beim Verwaltungsgericht anhängig sind sowie die Klageverfahren beim Verwaltungsgericht bzw. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Weiterhin bearbeiten wir die Einsprüche bei Ordnungswidrigkeitenverfahren.