Marke Landkreis Kelheim

Veranstaltungen (im Landkreis Kelheim)

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören z.B. motorsportliche Veranstaltungen, aber auch Volksmärsche, Radrennen, Festzüge.

Die Straßenverkehrsbehörde erlässt auch eine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung, wenn in diesem Zusammenhang Straßen gesperrt oder anderweitige Verkehrsbeschränkun-
gen notwendig werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.