Veranstaltungen (im Landkreis Kelheim)
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören z.B. motorsportliche Veranstaltungen, aber auch Volksmärsche, Radrennen, Festzüge.
Die Straßenverkehrsbehörde erlässt auch eine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung, wenn in diesem Zusammenhang Straßen gesperrt oder anderweitige Verkehrsbeschränkun-
gen notwendig werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Antrag, Lageplan, Versicherungsbestätigung
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Verkehr - Antrag auf Anordnung einer Verkehrsbeschränkung.pdf
VkrW001
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Verkehr - Anzeige einer Wallfahrt
VkrW010
- Verkehr-Merkblatt Ausrüstung/Betrieb Fahrzeuge Brauchtumsveranstaltungen (Fasching)
- Verkehr – Teilnahme Kraftfahrzeuge an Brauchtumsveranstaltungen (allg.)
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Verkehr - Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
VkrW007
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Verkehr - Wenn die Stadt zur Partyzone wird
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