Marke Landkreis Kelheim

Heizöllagerung, Diesellagerung

Oberirdische Heizöl- oder Diesellageranlagen mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als 10.000 l müssen erstmalig und dann wiederkehrend alle 5 Jahre von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Oberirdische Anlagen in Schutzgebieten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l fallen ebenfalls unter diese Prüfpflicht. Die Prüfpflicht gilt auch bei der Stilllegung der genannten Anlagen.

In amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder vorläufig gesicherten Übeschwemmungsgebieten sind orberirdische Heizöl- oder Diesellageranlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000  von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Unterirdische Heizöl- oder Diesellageranlagen sind grundsätzlich prüfpflichtig. In Wasserschutzgebieten gilt für unterirdische Anlagen eine verkürzte Prüffrist von 2 1/2 Jahren.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Heizöl- oder Diesellageranlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l beim Sachgebiet Wasserrecht anzuzeigen sind. Entsprechende Formblätter sind bei uns erhältlich.

Öffentliche Tankstellen unterliegen der Überwachung durch das Gewerbeaufsichtsamt Landshut.