Marke Landkreis Kelheim

Grundstücksverkehr

Beim Verkauf und der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Hofstellen und landwirtschaftlichen Betrieben sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes zu beachten. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen hat das Landratsamt entweder eine Genehmigung zu erteilen (bei Flächen über 2 ha) oder ein Zeugnis über die Genehmigungsfreiheit auszustellen (bei Flächen unter 2 ha).

Antragsformulare für die Verpachtung sind beim Bauernverband in Abensberg erhältlich:

 

BBV-Geschäftsstelle Abensberg
Graf-Niclas-Str. 2; 93326 Abensberg

Tel. 09443/9297-0
Fax 09443/9297-19

 

Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz