Gewässerbenutzungen
Wir führen die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Gewässerbenutzungen durch.
Gewässerbenutzungen sind:
Oberirdische Gewässer |
Beispiele: |
Entnehmen und Ableiten von Wasser |
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Aufstauen und Absenken |
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Entnehmen fester Stoffe, soweit sich dies auf die Gewässereigentschaften auswirkt |
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Einbringen und Einleiten von Stoffen |
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Grundwasser |
Beispiele: |
Einbringen und Einleiten von Stoffen |
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Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten |
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Aufstau, Absenkung und Umleitungen durch Anlagen, die hierfür bestimmt und geeignet sind |
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Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen |
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Gemeingebrauch
Oberirdische Gewässer |
Benutzungen |
Voraussetzungen: |
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Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
Grundwasser |
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Voraussetzung: |
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1) Bei dem jeweiligen Wasserversorger ist bzgl. einer evtl. notwendigen Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist der jeweilige Wasserversorger nachzufragen.