Führerschein auf Probe, Aufbauseminar
Beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt, um so bei Fahranfängern dem hohen Unfallgefährdungspotential entgegen zu wirken.
Die Probezeit dauert zwei Jahre. Durch die Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sie sich um zwei Jahre.
Die Probezeit gilt für:
- Personen, denen in der Bundesrepublik erstmals eine Fahrerlaubnis erteilt wird,
- Inhaber einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland und
- Inhaber einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland, denen eine deutsche Fahrerlaubnis auf Grund ihrer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt wurde. Die Zeit seit dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis wird grundsätzlich angerechnet.
Die Probezeit gilt nicht für Inhaber der Klassen AM, L und T.
Wird während der Probezeit eine Verkehrszuwiderhandlung begangen oder gar die Fahrerlaubnis entzogen, muss ein Aufbauseminar (ASF) besucht werden. Das Aufbauseminar kann bei jeder seminarberechtigten Fahrschule im Bundesgebiet besucht werden.
Die Anmeldung für Nachschulungskurse im Landkreis Kelheim ist unter Service-ASF-Kurse möglich.
Für alkoholauffällige Fahranfänger ist ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben, das nur von Diplom-Psychologen mit amtlicher Anerkennung als Kursleiter durchgeführt werden darf.
Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP) kann das durch Verkehrszuwiderhandlungen angesammelte "Punktekonto" entlastet werden. Ein Punkteabzug ist jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Das Aufbauseminar kann bei jeder seminarberechtigten Fahrschule im Bundesgebiet besucht werden.
Die Anmeldung für Nachschulungskurse ist unter Service-ASF-Kurse möglich. Hier wird mitgeteilt, welche Fahrschule im Landkreis Kelheim ein Aufbauseminar (ASP) durchführen wird.