Marke Landkreis Kelheim

Vereinswesen; Ausländerverein und ausländischer Verein

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzumelden. Für den Bereich des Landkreises Kelheim ist das Landratsamt Kelheim die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Weitere Hinweise zum Vereinswesen finden Sie im Bayern Portal.