Verlängerung
Fahrerlaubnisse der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t ermöglichen, sind nach neuem Recht - auch ohne Umtausch - bis zum 50. Geburtstag gültig.
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE und D, DE die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.
Hinweise:
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbeckung)
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Maßgabe der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
- Hausärztliches Gutachten nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr. Ein entsprechender Formularvordruck sowie der Verlängerungsantrag ist in der Führerscheinstelle erhältlich oder kann telefonisch angefordert werden
zusätzlich bei Verlängerungsanträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E:
- Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten
Gebühren für die Verlängerung: 38,80 €; 67,40 € Verlängerung mit Eintragung Schl. 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)