Marke Landkreis Kelheim

Genehmigungsverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für alle Flächennutzungspläne (Neuaufstellung und Änderung). Bebauungspläne sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind (also mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen). Ausnahmen sind derzeit die Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen). Hier reicht eine nachträgliche redaktionelle Anpassung des Flächennutzungsplans.