Marke Landkreis Kelheim

Ausländer- und Asylrecht

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Durchführung des Zuwanderungsgesetzes und verschiedener Spezialgesetze, die die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern regeln.

Integration

Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.

Infos dazu finden Sie unter:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/integration_node.html 

Wichtiger Hinweis:

Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter im Ausländeramt ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten ab November 2018
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr