Asylrecht u. humanitäre Aufenthalte
Im Landkreis Kelheim befinden sich in der
- Stadt Kelheim eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft
- Stadt Abensberg eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft
- Stadt Riedenburg eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft
- Gemeinde Saal a.d. Donau eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sowie in der
- Stadt Mainburg ein staatliches Übergangswohnheim zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern.
Zuständigkeitsverteilung nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Antragstellers
Humanitäre Aufenthalte (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie deren Familiennachzug)
AL (ohne A) + B + C + D: Frau Khado
A (ohne AL) + L + M +N +O: Frau Schinn
E+F+G+H+I+J+K+P+Q+R+S+T+U+V+W+X+Y+Z: Herr Alkofer
Personen im laufenden Asylverfahren
A - Z: Frau Hirsch
Ukraine-Kriegsflüchtlinge
A - Z: Frau Leitner
Aufgaben und Dienstleistungen
Infos und Online-Antrag für geflüchtete Personen aus der Ukraine:
Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie neuen Öffnungszeiten ab November 2018
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr