Marke Landkreis Kelheim

Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Grundlage der Planung ist die Alarmierungsbekanntmachung (ABek) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an feuerwehr@landkreis-kelheim.de.