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44 - Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht

Bedeutung des Wasserrechts

Das Wasserrechts befasst sich mit den oberirdischen Gewässern (Flüsse, Seen, Bäche und Entwässerungsgräben) und mit dem Schutz des Grundwassers. Der Grundwasserschutz ist besonders wichtig, weil aus ihm das Trinkwasser gewonnen wird. Das einmal gefasste Trinkwasser unterliegt dagegen dem Lebensmittelrecht, das dem Sachgebiet III 3 zugeordnet ist. Das Wasserrecht berührt eine Vielzahl von anderen Rechtsgebieten, wie z. B. das Bauordnungsrecht, das Abfallrecht, das Energierecht und das Naturschutzrecht. Auch regelt das Wasserrecht den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

In fachlich-technischen Fragen werden wir vom Wasserwirtschaftsamt Landshut unterstützt. Das Wasserwirtschaftsamt ist auch in den meisten wasserrechtlichen Verfahren für uns als Amtlicher Sachverständiger zuständig. Weiterhin sind auch die Fachkundige Stelle am Landratsamt (z. B. beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) oder "Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft" als Sachverständige im Wasserrechtsverfahren für uns tätig.

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