Marke Landkreis Kelheim

Pflichtumtausch für unbefristete Führerscheine

Ab 19.01.2013 gelten neue Regelungen für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen in Deutschland und den übrigen Mitgliedsstaaten der EU. Die neu ausgestellten Führerscheine sind 15 Jahre gültig (s. untenstehenden Link des Bundesverkehrsministeriums).

Hiervon unberührt sind die bisher ausgestellten Führerscheine. Jedoch müssen bis 19.01.2033 nach und nach alle alten grauen oder rosa Führerscheine und DDR-Führerscheine in Papierform sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine in den neuen und befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. 

Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten:

Führerschein-Dokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (rosa oder grauer Papier-Führerschein oder DDR-Führerschein):

Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Aus Kapazitätsgründen bitten wir Sie:
vor 1953 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab
1953 bis 1958 19.01.2022 (verlängert bis 19.07.2022) Jetzt umtauschen!
1959 bis 1964 19.01.2023 Jetzt umtauschen!
1965 bis 1970 19.01.2024 Jetzt umtauschen!
1971 oder später 19.01.2025 Jetzt umtauschen!

Führerschein-Dokumente (EU-Kartenführerschein), die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Aus Kapazitätsgründen bitten wir Sie:
1999 bis 2001 19.01.2026 Jetzt umtauschen!
2002 bis 2004 19.01.2027 Jetzt umtauschen!
2005 bis 2007 19.01.2028 Bitte warten Sie noch ab
2008 19.01.2029 Bitte warten Sie noch ab
2009 19.01.2030 Bitte warten Sie noch ab
2010 19.01.2031 Bitte warten Sie noch ab
2011 19.01.2032 Bitte warten Sie noch ab
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab

Beim Umtausch der Führerscheindokumente bitten wir, den Stufenplan einzuhalten. Jedoch kann es bei geplanten Reisen ins Ausland sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" sofort umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand über die Führerscheinstelle durchzuführen.

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Die Antragstellung zum Umtausch des Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein kann durch einen Online-Antrag (siehe nachfolgende Formulare und Links) oder persönlich durch eine Vorsprache bei der Führerscheinstelle erfolgen. Die Gebühren für den Umtausch betragen derzeit 32,50 € (mit Direktversand).

Eine persönliche Antragstellung ist zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle möglich. Es ist derzeit keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird jedoch eine vorherige Online-Terminreservierung empfohlen.

Hinweise:

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Der neue Führerschein wird Ihnen per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei an Ihre Wohnadresse übersandt. Beachten Sie bitte, dass der EU-Kartenführerschein in der Regel circa spätestens 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft. Falls der EU-Kartenführerschein nicht innerhalb von ca. 6 Wochen nach der Antragstellung bei Ihnen eingetroffen ist oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Kelheim (fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de). Ihr „alter“ Führerschein wird am Tag der Antragstellung von uns befristet und Ihnen wieder mitgegeben.

Beachten Sie, dass nach Ablauf der o. g. Fristen Ihr alter Führerschein ungültig wird.
Es handelt sich hier lediglich um einen Umtausch des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert bestehen. Es sind weder Untersuchungen noch Prüfungen erforderlich. Der neue Führerschein wird - unabhängig von befristeten Fahrerlaubnisklassen - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt und ausgestellt werden.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • aktueller Führerschein im Original
  • Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Kelheim ausgestellt wurde, müssen wir bei der ausstellenden Behörde eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) anfordern. Diese Anforderung der Karteikartenabschrift nimmt die Führerscheinstelle Kelheim nach erfolgter Antragstellung selbst als Service für Sie vor und Sie müssen diesbezüglich nichts veranlassen und auch nicht selbst mit der ausstellenden Behörde in Kontakt treten!

32,50 € (mit Direktversand)