Satzungen und Gebühren
Neue Gebühren ab 01.01.2023
Allgemeines zur Müllabfuhr und Müllgebühr
(Entsprechend der Abfallgebührensatzung vom 12.10.2022)
Für alle Grundstückseigentümer im Landkreis besteht grundsätzlich Anschluss- und Überlassungszwang. Das heißt, Sie haben für alle Grundstücke, auf denen Abfall anfallen kann, zugelassene Abfallbehälter zu beantragen und die anfallenden Abfälle darin jeweils am bekanntgegebenen Abfuhrtag ab 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Zugelassen sind folgende Behältnisse:
Restmüll monatliche Gebühr
80 l fahrbare Restmülltonne mit 80 l Füllraum: 14,83 €
(inklusive 1 Biotonne (120 l) und 1 Papiertonne (240 l) im
Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne 13,35 €
120 l fahrbare Restmülltonne mit 120 l Füllraum:
(inklusive 1 Biotonne (120 l) und 1 Papiertonne (240 l) im Preis enthalten): 22,24 €
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne 20,02 €
240 l fahrbare Restmülltonne mit 240 l Füllraum:
(inklusive bis zu 2 Biotonnen (120 l) und bis zu 2 Papiertonnen (240 l) im 44,49 €
Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne 40,04 €
1.100 l fahrbarer Restmüll-Großbehälter mit 1.100 l Füllraum: 203,89 €
(inklusive bis zu 9 Biotonnen (120 l ) und 1 Papiergroßbehälter (1.100 l) im
Preis enthalten)
bei Eigenkompostierung, ohne Biotonne 183,50 €
Papier
240 l Für je 0,34 €/Monat können weitere Papiertonnen gemietet werden.
1.100 l Für je 1,56 €/Monat können weitere Papiergroßbehälter genutzt werden.
Biotonne
120 l Zusätzlich können für je 8,00 €/Monat weitere Biotonnen aufgestellt werden.
Für die Auslieferung (Erstgestellung) sowie jede Änderung des Behälterbestandes (Behälterwechsel und –einzug, Größenänderung) wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Restmüllsäcke
Für Restmüll stehen Müllsäcke mit ca. 60 l Füllraum zur Verfügung, die dazu dienen, den Müll, der ausnahmsweise (z. B. nach Feiertagen o. ä.) nicht mehr in der Restmülltonne Platz findet, ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Säcke müssen am Abfuhrtag der Restmülltonne zugebunden bereitgestellt werden (nicht zukleben).
Die Müllsäcke können zu einem Preis von 5,20 € bei den Gemeinde-, Markt- bzw. Stadtverwaltungen, beim Landratsamt Kelheim (Pforte) sowie in folgenden Geschäften gekauft werden:
Bad Abbach: Berhard Dillinger oHG
Elsendorf: Nah & Gut
Hausen: Bäckerei Pernpaintner
Kelheim: Bauer & Sohn GmbH; S. Weißmüller-Komma; Dreiblatt Sales GmbH (EKZ); Dreiblatt Sales GmbH (EKZ); Edeka-Markt Dillinger (Donaupark)
Mainburg: Michaela Wittmann - Schreibwaren; Fa. Weinmayer e.K.
Neustadt a. d. Donau: Robert Bauer – Schreibwaren (im Netto-Markt)
Riedenburg: Schreibwaren Kirchmaier
Painten: EDEKA-Markt Meier
Teugn: Nah & Gut Neumann
Annahmegebühren auf den Wertstoffzentren /-höfe
1. Verwertbarer Erdaushub 11,00 €/ ½ m³
2. Bauschutt zur Verwertung 15,00 €/ ½ m³
3. Bauschutt zur Beseitigung 30,00 €/½ m³
4. Sperrmüll aus Haushaltungen bzw. in 9,00 €/½ m³
haushaltsüblichen Mengen
5. verpackungsfremde Kunststoffe 8,50 €/ ½ m³
6. Altholz 5,50 €/ ½ m³
7. Gips- und Porenbeton 62,50 €/ ½ m
8. PKW-Altreifen ohne Felgen 3,00 €/Stück
9. PKW-Altreifen mit Felgen 6,00 €/Stück
Freimengen:
- Die Anlieferung von Grünabfällen in haushaltsüblicher Menge ist kostenfrei.
- Die Anlieferung von Metall ist kostenlos.
- Die Anlieferung von 1/4 m³ unbelasteten und sortenreinen Bauschuttmaterial ist kostenfrei (ausgeschlossen sind Teilmengen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen sowie Erdaushub).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kilic,
Michaela
|
09441 207-1510 | 09441 207-1550 | O2.18 | michaela.kilic@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr