Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Bayer. Klärschlammnetz

Lt. Klärschlammverordnung ist zu überwachen, wer Abwasserbehandlungsanlagen betreibt und Klärschlamm zur Ausbringung auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden abgibt oder abgeben will, oder wer Klärschlamm auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufbringt oder aufbringen will. Im Detail wird geregelt, welche Voraussetzungen für das Ausbringen von Klärschlamm einzuhalten sind. Ebenso sind Ausbringungsverbote und Beschränkungen festgelegt.

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