Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Beim Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Gesundheitsabteilung des Landratsamtes als zuständiger Fachstelle.

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden u. a. bei meldepflichtigen Krankheiten (z. B. Tbc) die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Bundesinfektionsschutzgesetz

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Landratsamt Kelheim - Dienststelle

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