Umweltverträglichkeitsprüfung
Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist sicherzustellen, dass bei bestimmten Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlich Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden und das Ergebnis der UVP so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt wird. Die UVP wird in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren integriert. Wir beraten die Anlagenbetreiber bei genehmigungspflichtigen Vorhaben bezüglich der UVP, integrieren und beurteilen die UVP rechtlich bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Das UVP-Portal dient der Information über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung.
Ein Vorhaben kann entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie gefunden werden oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Luft,
Thomas
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09441 207-4325 | 09441 207-4350 | O2.46 | thomas.luft@landkreis-kelheim.de |
Maurer,
Tanja
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09441 207-4323 | 09441 207-4350 | O2.44 | tanja.maurer@landkreis-kelheim.de |
Wachter,
Christian
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09441 207-4324 | 09441 207-4350 | O2.44 | christian.wachter@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung