Trinkwasserüberwachung
Im Rahmen der Trinkwasserverordnung werden bei erhöhten, unzulässigen Belastungswerten im Trinkwasser Anordnungen in fachlicher Absprache mit der Gesundheitsabteilung zum Schutz der Verbraucher getroffen.
Weiterhin erfolgt die amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung als "natürliches Mineralwasser" im Rahmen der Mineral- und Tafelwasserverordnung.
Infektionsschutzgestz, Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Meier,
Birgit
|
09441/207-3314 | 09441/207-3350 | H 204 | birgit.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung