Privatkrankenanstalten

Unternehmer, die Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken betreiben wollen, benötigen gemäß § 30 GewO eine Erlaubnis, die vom Landratsamt erteilt wird. Voraussetzung hierzu ist unter anderem die Zuverlässigkeit des Unternehmers im Bezug auf Leitung und Verwaltung der Einrichtung, die Gewährleistung einer ausreichenden medizinischen und pflegerischen Versorgung der Patienten, sowie eine geeignete Bauweise (Baugenehmigung und Beschreibung der baulichen und sonstigen Einrichtungen) der geplanten Anstalt bzw. Klinik.
  • Führungszeugnis,
  • Gewerbezentralregisterauskunft, 
  • Bau- und Lagepläne,
  • Baugenehmigung,
  • genaue Beschreibung der Räume und sonstigen technischen Einrichtungen
  • sowie der geplanten Tätigkeiten und des Behandlungsumfanges.
Gewerbeordnung

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung