Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig sind oder tätig werden wollen, können gemäß § 36 GewO die öffentliche Bestellung als Sachverständiger für bestimmte Sachgebiete beantragen.

Der Antrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Dem Landratsamt Kelheim obliegt hier lediglich die Sammlung und Bündelung von Informationen bzgl. der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person.

Antrag bei der Regierung von Niederbayern, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes.
Gewerbeordnung

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
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