Maklerwesen

Nach § 34 c der Gewerbeordnung ist erlaubnispflichtig:

wer gewerbsmäßig

1. den Abschluss von Verträgen über 
    
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, 

b)  Wohnräume, gewerbliche Räume (Immobilienmakler) oder

2.  Darlehen (nicht Immobilar-Verbraucherdarlehnsverträge nach § 34 i Gewerbeordnung und Bauspardarlehn) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will,

3.
Bauvorhaben

a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden oder

b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34c GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erfoderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

 

Für die Erlaubnisse nach § 34c GewO ist ab 01.01.2020 für Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Kelheim zentral die IHK für München und Oberbayern zuständig.

Nähere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der IHK für München und Oberbayern www.ihk-muenchen.de/34c-gewerbeordnung/.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Nummer 089/5116-2828 oder per E-Mail an gewerbeportal@muenchen.ihk.de.



  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde und nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (zur Vorlage bei einer Behörde und nicht älter als 3 Monate)
  • Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (erhältlich beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten fünf Jahre) sowie zusätzlich ab 01.01.2013 einen Schuldnerkarteiauszug vom Zentralen Vollstreckungsregister in Hof unter www.vollstreckungsportal.de.
  • Antrag (beim Landratsamt Kelheim erhältlich)
Gewerbeordnung, Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Meier, Birgit
09441/207-3314 09441/207-3350 H 204

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
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Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-3350
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung