Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler

Teile von Natur und Landschaft, welche zwar nicht die Voraussetzungen als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen, können als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Auch der Bestand an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann ganz oder teilweise geschützt werden.
 
Ausgewiesene Landschaftsbestandteile sind:
Name
Lage
Terrassenhänge bei Pickenbach
1 km westlich der Ortschaft Kirchdorf
Predigtstuhl bei Almersdorf
1 km südlich der Ortschaft Kirchdorf
 
Kalksteinbruch bei Marching
östlich Marching
Galgenberg
nördlich Abensberg 
Kuh-Veichtl-Weiher
in Offenstetten
Hauser Weiher
nordöstlich Offenstetten 
Landschaftsbestandteile in der Stadt Abensberg
in Abensberg
 
 
Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur, wie beispielsweise Quellen, alte oder seltene Bäume und besondere Pflanzenvorkommen, geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
 
Im Landkreis Kelheim befinden sich 51 unter Schutz gestellte Naturdenkmäler. Teilweise erfolgte die Unterschutzstellung von den früheren Landkreisen Mainburg, Parsberg, Riedenburg und Rottenburg a.d. Laaber. Wir überarbeiten gegenwärtig die Naturdenkmalliste und werden eine Aktualisierung vornehmen. Nach Abschluss werden die Naturdenkmäler an dieser Stelle veröffentlicht.

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