Ladenschlussgesetz
Das Landratsamt überwacht und ahndet Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz. Wesentlicher Teil dabei sind die allgemeinen Ladenschlusszeiten.
Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr geschlossen sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z.B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Vehlow,
Laura
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09441/207-3320 | 09441/207-3350 | H 207 | laura.vehlow@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung