Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind alle Anlagen die in der Anlage zur 4. BImSchV aufgeführt sind. Dabei wird in vereinfachte Verfahren (ähnlich dem Baugenehmigungsverfahren) und dem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterschieden. In einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind viele anderen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) eingeschlossen. Wir beraten die künftigen Antragsteller vorab ("scoping"), um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit abzuklären, managen das gesamte Genehmigungsverfahren, von der Einleitung von Erörterungsterminen, Fachstellenbeteiligung, Abgleich der verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen, rechtlicher Würdigung des Verfahrens bis zum bescheidsmäßigen Abschluss.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Luft,
Thomas
|
09441/207-4325 | 09441/207-4350 | O2.46 | thomas.luft@landkreis-kelheim.de |
Maurer,
Tanja
|
09441/207-4323 | 09441/207-4350 | O2.44 | tanja.maurer@landkreis-kelheim.de |
Wachter,
Christian
|
09441/207-4324 | 09441/207-4350 | O2.44 | christian.wachter@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung