Handwerksordnung

Das Landratsamt ist für den verwaltungsrechtlichen Vollzug handwerksrechtlicher Bestimmungen (teilweise) zuständig, für den fachlichen Vollzug ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz verantwortlich.

Für das Landratsamt besteht insbesondere die Aufgabe, Bußgeldverfahren gegen Handwerksbetriebe durchzuführen, z.B. wenn ein Gewerbetreibender der Auskunftspflicht über Art und Umfang des Betriebes gegenüber der Handwerkskammer nicht nachkommt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, falls selbständige Handwerksbetriebe entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt werden, die Fortsetzung der Tätigkeit dieser Betriebe zu untersagen.

 

Für die Eintragung in die Handwerksrolle und die Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen hierfür ist die Handwerkskammer zuständig.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Vehlow, Laura
09441/207-3320 09441/207-3350 H 207

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-3350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung