Der Allgemeine Sozialdienst (ASD)
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den ASD wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten. Sie informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung und vermitteln das geeignete Angebot.
Kinder richtig schützen - eine schwierige Gratwanderung
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu den betroffenen Familien, um gemeinsam mit diesen Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicher zu stellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.
Ihre Ansprechpartner
Gebietsaufteilung des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) im Landkreis Kelheim:
Leitung:
Herr Wagner
Bezirk Nord
Nord I
Riedenburg, Painten, Essing
Frau Wallat
Nord II
Ihrlerstein, Saal Do., Teugn, Hausen
Frau Nusko
Bezirk Mitte
Mitte I
Abensberg A-M, Arnhofen, Pullach, Baiern, Offenstetten, Biburg, Kirchdorf, Wildenberg
Frau Heigl
Mitte II
Abensberg N-Z, Sandharlanden, Siegenburg, Holzharlanden, See, Allersdorf, Train
Frau Buchner
Bezirk West
West I
Kelheim Stadt ohne Eingemeindungen
Frau Stangl
West II
Eingemeindungen Kelheim (Gundelshausen, Kapfelberg, Herrnsaal, Kelheimwinzer, Stausacker, Thaldorf, Unterwendling, Weltenburg, Staubing, Kelheim Bauersiedlung und Kelheimwinzerstraße)
Frau Peters
West III
Neustadt und Eingemeindungen (Arresting, Eining, Bad Gögging, Geibenstetten, Heiligenstadt, Hienheim, Irnsing, Mauern, Marching, Schwaig, Mühlhausen, Sittling, Ulrain)
Herr Merkl
West IV
Neustadt Mühlhausen
Frau Reichl
Bezirk Ost
Ost I
Lengfeld, Peising, Rohr NB
Frau Reichl
Ost II
Bad Abbach (ohne Lengfeld und Peising)
Frau Hosse
Ost III
Langquaid, Herrngiersdorf
Frau Kreutzer
Bezirk Süd
Süd I
Mainburg und Sandelzhausen A-M, Attenhofen, Volkenschwand
Frau Hüttner
Süd II
Mainburg und Sandelzhausen N-Z, Aiglsbach, Elsendorf
Frau Fetzer
Donaupark 12
93309
Kelheim
09441/207-0
09441/207-5350
E-Mail versenden
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung