Gruppe A: Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD)

Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den ASD wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten. Sie informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung und vermitteln das geeignete Angebot.

Jugendhilfeleistungen

Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurecht kommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder andere familienuntestützende und -ergänzende Hilfen.
Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich. Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Sorgeberechtigten eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor den Familiengerichten

Wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragt oder eine gerichtliche Regelung des Umgangs mit dem Kind möchte, muss das Familiengericht das Jugendamt informieren und anhören, wie es die Lage einschätzt. Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialdienstes nimmt dann zur Situation und zum sozialen Umfeld des Kindes Stellung und gibt Empfehlungen für eine Regelung im Sinne des Kindeswohls. Dazu führt er oder sie Gespräche mit den Eltern. In der Regel sprechen die Mitarbeiter auch mit den Kindern. Diese Information ist wichtig für die Entscheidung des Familiengerichts.

Das Jugendamt hat somit auch im gerichtlichen Verfahren eine beratende und unterstützende Funktion. In seinem Bericht kann es Hilfeleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Eltern anbieten.

Kinder richtig schützen - eine schwierige Gratwanderung

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu den betroffenen Familien, um gemeinsam mit diesen Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicher zu stellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.

Ihre Ansprechpartner - Gebietsaufteilung des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) im Landkreis Kelheim:

Leitung: Herr Wagner


Bezirk Nord

Riedenburg, Ihrlerstein, Essing
Frau Wallat

Saal Do., Teugn, Stausacker, Thaldorf, Unterwendling, Weltenburg, Staubing
Frau Nusko

Lengfeld, Peising, Rohr i.NB, Painten
Frau Reichl

Bad Abbach (ohne Lengfeld und Peising)
Frau Hosse

Kelheim Stadt (ohne Eingemeindungen)
Frau Stangl

Kelheim Eingemeindungen (Bauersiedlung, Kelheimwinzerstraße, Gundelshausen, Herrnsaal, Kapflberg, Kelheimwinzer)
Frau Drexler

Bezirk Mitte

Langquaid, Herrngiersdorf, Hausen
Frau Kreutzer

Neustadt und Eingemeindung (Arresting, Eining, Bad Gögging, Geibenstetten, Heiligenstadt, Hienheim, Irnsing, Mauern, Marching, Schwaig, Mühlhausen, Sittling, Ulrain)
Herr Merkl

Abensberg A-M, Arnhofen, Pullach, Baiern, Offenstetten, Biburg
Frau Heigl

Abensberg N-Z, Sandharlanden, Holzharlanden, Mühlhausen
Frau Buchner


Bezirk Süd

Mainburg A-M, Attenhofen, Volkenschwand, Sandelzhausen
Frau Hüttner

Mainburg N-Z, Aiglsbach, Elsendorf
Frau Fetzer-Pauer

Siegenburg, Train, Kirchdorf, Wildenberg
Frau Dinauer

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Wagner, Robert
09441/207-5351 09441/207-5350 O1.36
Kreutzer, Veronika
09441/207-5349 09441/207-5350 O1.38
Bachmeier, Constanze
09441/207-5329 09441/207-5350 O1.35
Dinauer, Christina
09441/207-5357 09441/207-5350 O1.33
Drexler, Franziska
09441/207-5339 09441/207-5350 O1.26
Fetzer-Pauer, Christl
09441/207-5337 09441/207-5350 O1.35
Heigl, Melanie
09441/207-5334 09441/207-5350 O1.44
Merkl, Bernhard
09441/207-5341 09441/207-5350 O1.30
Nusko, Raphaela
09441/207-5352 09441/207-5350 O1.22
Peters, Jessica
09441/207-5339 09441/207-5350 O1.26
Reichl, Shirin
09441 207-5347 09441 207-5350 O1.30
Schindlbeck, Julia
09441/207-5343 09441/207-5350 O1.35
Stangl, Annette
09441/207-5346 09441/207-5350 O1.28
Wallat, Tabea
09441/207-5333 09441/207-5350 O1.24
Wenzlow, Thomas
09441/207-5361 09441/207-5350 O1.33

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-5350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dst. Mainburg

AdresseLandratsamt Kelheim - Dst. Mainburg
Regensburger Str. 1
84048   Mainburg
Kontakt
Telefon: 08751/8651-0
Fax: 08751/8651-30
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung