Gewerbe- und Gaststättenrecht
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen (Gewerbeanmeldung), müssen Sie dies bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung