Bestätigung von Jagdaufsehern

Ein Revierinhaber kann zum Schutz der Jagd volljähirge, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung als Jagdaufseher ist die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Kelheim zuständig.

 

Der Jagdschutz umfasst insbesondere den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind, vor aufsichtslosen Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Die Bestätigung zum Jagdaufseher darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen. Diese Versagungsgründe sind zwingend.

Die fachliche Eignung verlangt das Vorliegen ausreichender praktischer Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften:
Gegen die fachliche Eignung bestehen i. d. R. dann keine Bedenken, wenn ein Nachweis erbracht wird über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung oder in anderer Weise geführt werden.

  • gültiger Jagdschein
  • Bestätigung über Lehrgang für Jagdaufseher
  • Fallenlehrgang
  • Bestätigung vom Revierinhaber
  • Lichtbild
  • Führungszeugnis

Bestätigung: 12.- €

Dienstabzeichen: 32.- €

Bundesjagdgesetz, Bayerisches Jagdgesetz, Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Rabl, Roland
09441/207-3311 09441/207-3350 H 209

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-3350
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung