Bestätigung von Erlaubnisscheinen zum Fischfang
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit. Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.
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Voraussetzungen |
Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
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Fristen |
Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
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Erforderliche Unterlagen |
Wenn Sie den Fischereischein beantragen, müssen Sie der Gemeinde Vor- und Zunamen, Geburtstag und -ort und Ihre genaue Anschrift mitteilen. Das Bestehen der Fischerprüfung sowie die Bezahlung der Fischereiabgabe müssen Sie nachweisen und für die Ausstellung des Fischereischeines ein Passbild mitbringen. Minderjährige benötigen die Einwilligung eines Sorgeberechtigten. |
Fischereigesetz für Bayern (FiG), Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG), Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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