Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die Jäger- und Falknerprüfung ab 2007 finden auf Grundlage einer neuen Prüfungsordnung statt.

Jagdschein
Vom Landratsamt Kelheim als Untere Jagdbehörde werden Jagdscheine ausgestellt und verlängert.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Einjahres-, Dreijahres-, Tages- und Jugend-Jagdscheine,
  • Falknereinjahres-, Falknerdreijahres- und Falknertages-Jagdscheine.

 

Es ist zu beachten, dass auch Ausländer, die im Landkreis Kelheim der Jagd nachgehen wollen, einen Jagdschein beim Landratsamt beantragen müssen.

Zuverlässigkeit und Eignung
Ein Jagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.

Jagdhaftpflichtversicherung
Die Erteilung des Jagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages- Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

Falknerjagdschein
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

Bei Ersterteilung: Antrag, Jägerprüfungszeugnis, gültige Jagdhaftpflichversicherung für ein oder drei Jahre, Lichtbild

 

Bei Verlängerung: Antrag, bisheriger Jagdschein, gültige Jagdhaftpflichversicherung für ein oder drei Jahre

 

Bei Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer empfehlen wir eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit uns.

Jagdschein

Gebühr

Jagdabgabe

Einjahres-Jagdschein

40.- €

20.- €

Dreijahres-Jagdschein

90.- €

60.- €

Tages-Jagdschein

10.- €

5.- €

Jugend-Jagdschein

25.- €

12,50 €

Falknerjahres-Jagdschein

10.- €

5.- €

Falknerdreijahres-Jagdschein

25.- €

15.- €

Falknertages-Jagdschein

5.- €

2,50 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

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Rabl, Roland
09441/207-3311 09441/207-3350 H 209

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