Anzeigeverfahren für Sammlungen nach § 18 KrWG

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamtes Kelheim, Fachbereich Staatliches Abfallrecht, anzuzeigen sind.  Der Anzeige sind die in § 18 Abs. 2 bzw. Abs. 3 KrWG genannten Unterlagen beizufügen.

Ansprechpartner

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Krüger, Jessica
09441/207-4422 09441/207-4430 DP 04.06

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
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