14 - Tiefbauangelegenheiten
Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Kelheim setzt sich aus der Kreisstraßenverwaltung und dem Betrieb der Bauhöfe zusammen
Aufgaben und Dienstleistungen
- Betrieb der Bauhöfe (Tiefbaubereich)
- Straßen- und Brückenbauten
- Durchführung und Abwicklung des gesamten Grunderwerbs im Zuge der Baumaßnahmen an Kreisstraßen und bei Grundbuchberichtigungen bei bestehenden Straßen
- Vermessungsarbeiten für Planungen an Kreisstraßen
- Sanierung von Brückenbauwerken im Zuge von Kreisstraßen
- Sanierung von bestehenden Kreisstraßen
- Planung und Bau von Bushaltestellen und Warteflächen an Kreisstraßen
- Planung und Bau von Radwegen mit überörtlicher Bedeutung, sowie Mitwirken an Planungen von Radwegen an Kreisstraßen durch die Gemeinden
- Erstellen von Zuschussanträgen für Straßen- und Brückenneubauten, Oberbauverstärkungen und sonstigen Zuschussmaßnahmen
- Fachtechnische Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Gemeinden und zu Bauanträgen bei Anbauten an Kreisstraßen
- Anfertigen von Gestattungsverträgen für Ver- und Entsorgungsleitungen in Kreisstraßen und Überwachung und Abnahme dieser Maßnahmen
- Erteilung der Erlaubnisse gem. § 29 Abs. 3 StVO für übermäßige Straßenbenutzung von Kreisstraßen für Sondertransporte
- Führung des Straßenkatasters und der Brückenbücher
- Verwaltung und Unterhaltung des Kreisstraßennetz
- Beratung der Gemeinden in gemeindlichen Tiefbauangelegenheiten im Rahmen der Amtshilfe
- Beratung sowie Mitwirkung bei Planungen der Schulwegsicherheit
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gaßner,
Michael
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09441/207-1415 | 09441/207-1450 | B O1.06 | michael.gassner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung