ZIM: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das bundesweite Basisprogramm für technologieoffene Forschung und Entwicklung
(F&E) im Mittelstand und gibt keine Branchen- oder Themeneinschränkung vor.
Ziele des Programms
ZIM soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch eine technologieoffene Förderung nachhaltig stärken.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen (bis 500 Mitarbeiter, Unternehmen mit 500-1000 Mitarbeiter nur in Kooperation mit Unternehmen <500 Mitarbeiter)
- Forschungseinrichtungen (z.B. Hochschulen, Fraunhofer) als Kooperationspartner von Unternehmen (bis 500 Mitarbeiter).
Was wird konkret gefördert?
- Mögliche Projektkonstellationen:
- F&E-Einzelprojekte: Ein Unternehmen (<500 Mitarbeiter) entwickelt allein.
- F&E-Kooperationsprojekte: Mindestens zwei Partner (einschließlich Forschungseinrichtungen und Unternehmen >500 Mitarbeiter) entwickeln gemeinsam, wovon mindestens ein Unternehmen weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt. Kooperationen werden mit höheren Quoten für Unternehmen gefördert.
- Durchführbarkeitsstudien: Zur Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgschancen eines F&E-Projekts. Besonders Interessant auch für junge Unternehmen/ Start-Ups.
- Markteinführungsleistungen: Unterstützung bei der Kommerzialisierung eines bereits erfolgreich abgeschlossenen ZIM-Projekts.
- Förderfähige Kosten umfassen primär:
- Personalkosten für F&E-Personal
- Projektbezogene Aufträge an Dritte
Weitere Kosten werden als Gemeinpauschale auf die Personalkosten (entsprechend AGVO) gefördert.
Konditionen und Förderhöhe
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, abhängig nach
- der Projektkonstellation (5% erhöhte Förderung für nationale Kooperationen, 15% erhöhte Förderung für internationale Kooperationen)
- der Größe des Unternehmens
- dem Standort des Unternehmens (5% erhöhte Förderung in GRW-Fördergebieten)
- dem Alter des Unternehmens (5% erhöhte Förderung wenn die Gründung des Unternehmens weniger als 10 Jahre zurück liegt)
- Die Erhöhungen sind teilweise kumulierbar.
- Durchführbarkeitsstudien und Markteinführungsleistungen haben abweichende Förderbedingungen.
Förderquoten für F&E-Einzelprojekte:
- Kleine Unternehmen (<50 Mitarbeiter, bis 10 Mio. € Jahresumsatz oder bis 10 Mio. € Jahresbilanzsumme): 40 %
- Mittlere Unternehmen (<250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Jahresumsatz oder bis 43 Mio. € Jahresbilanzsumme): 35 %
- Weitere Unternehmen (251 - 500 Mitarbeiter): 25 %
Weitere Unternehmen (500 - 1000 Mitarbeiter, nur in Kooperation mit einem Unternehmen < 500 Mitarbeiter): 30 %
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig und erfolgt über den zuständigen Projektträger (z.B. AiF Projekt GmbH). Es besteht die Möglichkeit eine Projektskizze einzureichen um die Förderfähigkeit vorweg prüfen zu lassen. Mit dem Projekt kann auf eigenes Risiko nach Antragstellung begonnen werden.
Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des ZIM-Programms.
Wir unterstützen Sie gern. Ihr Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung:
Dr. Alexander Guhr
Telefon: 09441 207-2104