Marke Landkreis Kelheim

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung des Bundes, die Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finanziell unterstützt.

Ziele des Programms

  • Stärkung der Innovationskraft deutscher Unternehmen.
  • Förderung von Forschung und Entwicklung in allen Branchen.
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch steuerliche Anreize.
  • Unterstützung von Unternehmen (insbesondere KMUs).

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen aller Größen und Rechtsformen (auch Freiberufler, Einzelunternehmer und Start-ups).
  • Steuerpflichtige Betriebe in Deutschland.
  • Keine Beschränkung auf bestimmte Branchen.

Was wird konkret gefördert?

Gefördert werden Einzel- oder Kooperationsvorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:

  • Neuartigkeit (Ziel des Vorhabens muss die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sein).
  • Unwägbarkeit (es müssen wissenschaftliche oder technische Unwägbarkeiten bestehen die die Zielerreichung des Vorhabens gefährden oder zu deren Scheitern führen können).
  • Planmäßigkeit (das Vorhaben muss einem Plan folgen, budgetiert und dokumentiert sein. Die Methodik und Vorgehensweise müssen klar beschrieben sein).

Förderfähige Kosten umfassen:

  • Personalkosten für F&E-Personal.
  • Auftragsforschung (zu 70%).
  • abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter (Abschreibungskosten) die für das Vorhaben erforderlich sind.
  • Gemeinkostenpauschale (20%, ab 2026).

Förderhöhe:

  • bis zu 35% für KMUs
  • bis zu 25% für GUs

Antragsverfahren

Der Antrag kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.

Das Verfahren ist mehrstufig:

  • Zuerst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein Antrag auf eine Bescheinigung der Förderfähigkeit gestellt.
  • Nach Erhalt der Bescheinigung erfolgt eine Antragsstellung über ELSTER beim zuständigen Finanzamt.

Weiter Informationen finden Sie bei der BSFZ.

Wir unterstützen Sie gern. Ihr Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung:

Dr. Alexander Guhr

Telefon: 09441 207-2104

alexander.guhr@landkreis-kelheim.de