Digitalbonus Bayern

Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.

Die aktuelle Digitalbonus Richtlinie trat mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft und wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Dadurch wird die Lücke geschlossen, bis in der zweiten Jahreshälfte ein überarbeitetes Programm starten soll.

Was wird gefördert

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Wer bekommt die Förderung?

Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:

  • Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
  • Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 43 Millionen Euro Umsatz Bilanzsumme/Jahr.

Sie können nicht gefördert werden, wenn

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Welche Kosten kann ich ansetzen?

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone)
  • Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
  • Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurden
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
  • IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital und wird in drei Varianten (Standard, Plus und Kredit) zur Verfügung stehen:

Digitalbonus Standard

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Sie können den Digitalbonus Standard mit dem Digitalkredit kombinieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und 200.000 Euro nicht übersteigen.

Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von über 200.000 Euro können Sie nur einen Digitalkredit erhalten.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Digitalbonus Plus

Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.

Sie können den Digitalbonus Plus mit dem Digitalkredit kombinieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und eine Million Euro nicht übersteigen.

Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von über eine Million Euro können Sie nur einen Digitalkredit erhalten.

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Der Digitalkredit (laut Förderrichtlinie Digitalbonus Kredit) wird als zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern über Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse) ausgereicht.

Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können den Digitalkredit anstelle des Digitalbonus Standard oder Digitalbonus Plus in Anspruch nehmen oder ergänzend dazu:

Digitalkredit ohne Zuschuss
Beantragen Sie ausschließlich einen Digitalbonus Kredit, können Sie bis zu zwei Millionen Euro bekommen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen dann mindestens 25.000 Euro betragen. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalkredit für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalkredit mit Zuschuss
Möchten Sie den Digitalbonus Kredit zusammen mit einem Zuschuss beantragen, müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen und dürfen 200.000 Euro beim Digitalbonus Standard und eine Million Euro beim Digitalbonus Plus nicht übersteigen. Überschreiten Sie diese Schwellenwerte, können Sie nur einen Digitalkredit beantragen.

Mit dem Digitalkredit können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Zinssatz, Laufzeit, Auszahlungskurs und Tilgung werden mit der Darlehenszusage festgelegt. Eine Haftungsfreistellung ist möglich.

Wege zur Förderung

Die bayerischen Bezirksregierungen sind vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Programmabwicklung des Digitalbonus beauftragt. Je nach beantragtem Digitalbonus gibt es unterschiedliche Wege, um die Förderung zu erhalten:

  • Zuschuss
  • Zuschuss + Kredit
  • Kredit 

Bei den Zuschussvarianten entscheiden die Regierungen über die Förderung. Beim Digitalkredit prüfen die Regierungen die Kosten auf Zuwendungsfähigkeit, über den Kredit selbst entscheidet die LfA Förderbank Bayern nach Einbindung der Hausbanken.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.digitalbonus.bayern/  und im Flyer:

Sie haben Interesse an einer der Fördermöglichkeiten über den Digitalbonus? Hier finden Sie die Formulare zur Antragsstellung: http://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/